Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgrundlage
§ 1.1 Anwendbarkeit
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Umzüge, Entrümpelungen und Möbelaufbau zwischen Rudel Wolf (im Folgenden "Auftragnehmer") und dem Auftraggeber. Sie gelten auch für zukünftige Geschäfte, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
§ 1.2 Vertragsschluss
Der Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung des Angebots durch den Auftraggeber zustande. Mündliche Nebenabreden und Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Der Auftragnehmer behält sich vor, den Vertragsschluss von einer Bonitätsprüfung abhängig zu machen.
§ 2 Leistungsumfang
§ 2.1 Umzugsleistungen
Der Auftragnehmer führt den Umzug mit der erforderlichen Sorgfalt durch. Dies umfasst das Ein- und Ausladen sowie den Transport der Umzugsgüter. Sofern nicht anders vereinbart, beinhaltet dies nicht das Ein- und Auspacken von Umzugskartons.
§ 2.2 Entrümpelung
Bei Entrümpelungen entsorgt der Auftragnehmer die vereinbarten Gegenstände fachgerecht. Der Auftraggeber versichert, dass alle zu entsorgenden Gegenstände in seinem Eigentum stehen oder er zur Entsorgung berechtigt ist.
§ 2.3 Möbelaufbau
Der Möbelaufbau erfolgt gemäß den Herstellerangaben und nach den Regeln der Technik. Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle notwendigen Bauteile und Anleitungen vorhanden sind.
§ 3 Pflichten des Auftraggebers
§ 3.1 Informationspflicht
Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer über alle wesentlichen Umstände, die für die Durchführung des Auftrags von Bedeutung sind. Dies umfasst insbesondere Angaben zu schweren oder sperrigen Gütern, baulichen Besonderheiten und möglichen Hindernissen.
§ 3.2 Vorbereitung
Der Auftraggeber sorgt für einen ungehinderten Zugang zum Objekt und stellt sicher, dass alle notwendigen behördlichen Genehmigungen vorliegen. Er ist verantwortlich für die Bereitstellung von Parkplätzen für die Umzugsfahrzeuge und trägt eventuell anfallende Kosten für Halteverbotszonen.
§ 3.3 Verpackung und Kennzeichnung
Sofern nicht anders vereinbart, ist der Auftraggeber für die ordnungsgemäße Verpackung und Kennzeichnung der Umzugsgüter verantwortlich. Für Schäden, die auf mangelhafte Verpackung zurückzuführen sind, haftet der Auftragnehmer nicht.
§ 4 Haftung
§ 4.1 Haftungsumfang
Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz entstehen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Die Haftung ist auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
§ 4.2 Haftungsausschluss
Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt oder durch Dritte verursacht werden. Ebenso ist die Haftung ausgeschlossen für Schäden an Gegenständen, die entgegen § 5.1 transportiert wurden.
§ 4.3 Schadensanzeige
Offensichtliche Schäden müssen dem Auftragnehmer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Beendigung der Leistung angezeigt werden. Verdeckte Schäden sind innerhalb von 14 Tagen nach Entdeckung anzuzeigen.
§ 5 Besondere Bestimmungen und Transportausschlüsse
§ 5.1 Ausgeschlossene Güter
Der Auftragnehmer transportiert keine religiösen Gegenstände, einschließlich, aber nicht beschränkt auf religiöse Bildnisse, Statuen, Bücher oder Symbole. Ebenso ausgeschlossen sind gefährliche Güter und verderbliche Waren. Für Verluste oder Beschädigungen solcher Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
§ 5.2 Beförderung von Personen oder Tieren
Rudel Wolf befördert keine Personen und Tiere. Dies ist den Mitarbeitern unter keinen Umständen gestattet, und Rudel Wolf haftet nicht für solche Beförderungen.
§ 5.3 Transport von Spirituosen
Rudel Wolf befördert keine Spirituosen, unabhängig von ihrem Alkoholgehalt. Rudel Wolf ist von der Haftung befreit, soweit der Verlust oder die Beschädigung auf einen solchen Transport von Spirituosen zurückzuführen ist.
§ 5.4 Transport von Wertsachen
Die Beförderung und Lagerung von Edelmetallen, Juwelen, Edelsteinen, Geld, Briefmarken, Münzen, Wertpapieren oder Urkunden wird von Rudel Wolf als Möbelspediteur nicht übernommen. Rudel Wolf ist von der Haftung befreit, soweit der Verlust oder die Beschädigung auf einen solchen Transport zurückzuführen ist.
§ 5.5 Rücktrittsrecht und Erstattungen
Ein kostenfreies Rücktrittsrecht besteht nicht. Erstattungen von bereits geleisteten Zahlungen sind ausgeschlossen, es sei denn, der Auftragnehmer hat den Vertrag grob fahrlässig oder vorsätzlich verletzt.
§ 5.6 Stornierung und kurzfristige Absagen
Stornierungen oder Terminänderungen müssen schriftlich erfolgen und bedürfen der Zustimmung des Auftragnehmers. Bei Stornierungen gelten folgende Regelungen:
a) Bei Stornierungen bis 14 Tage vor dem vereinbarten Termin wird eine Bearbeitungsgebühr von 20% des Auftragswertes fällig.
b) Bei Stornierungen zwischen 13 und 7 Tagen vor dem vereinbarten Termin werden 40% des Auftragswertes berechnet.
c) Bei Stornierungen zwischen 6 und 2 Tagen vor dem vereinbarten Termin werden 50%-80% des Auftragswertes fällig.
d) Bei Stornierungen innerhalb von 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin oder bei Nichterscheinen ohne vorherige Absage wird der volle Auftragswert berechnet.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese Kosten zu tragen, unabhängig davon, ob die Dienstleistung in Anspruch genommen wurde oder nicht. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Auftragnehmer kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
§ 5.4 Terminverschiebungen
Terminverschiebungen werden wie Stornierungen mit anschließender Neubeauftragung behandelt. Die oben genannten Stornierungsgebühren fallen an, es sei denn, der neue Termin kann innerhalb von 14 Tagen nach dem ursprünglichen Termin realisiert werden. In diesem Fall kann der Auftragnehmer nach eigenem Ermessen auf die Erhebung von Gebühren verzichten.
§ 5.5 Höhere Gewalt
Im Falle von höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Anordnungen), die die Durchführung des Auftrags unmöglich machen, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall werden bereits geleistete Zahlungen erstattet, abzüglich der dem Auftragnehmer bereits entstandenen Kosten.
§ 6 Zahlungsbedingungen
§ 6.1 Fälligkeit
Die vereinbarte Vergütung ist sofort nach Leistungserbringung fällig und ohne Abzug zu zahlen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.
§ 6.2 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Eine Aufrechnung gegen Forderungen des Auftragnehmers ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur ausgeübt werden, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 7 Datenschutz
Der Auftragnehmer erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers zur Erfüllung des Vertrags gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
§ 8 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ab dem 15.10.2024 gültig.